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Leitfaden: Organisation einer Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ eines Vereins, indem die Mitglieder ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen können. Wir stellen euch zwei Versammlungsarten vor, geben Hinweise zu den Aufgaben, die eine Mitgliederversammlung innehat und erläutern die wichtigsten Formalien, die bei der Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung zu beachten sind.   Die Mitgliederversammlung ist nach § 32 BGB ein wichtiges Organ des Vereins. Sie wählt und entlässt den Vorstand (gem. § 27 Abs. 1 BGB ) und trifft die wichtigsten Vereinsentscheidungen. Durch die Stimmabgabe der Mitglieder bildet sich der Gesamtwille des Vereins. Teilnahmeberechtigt können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder einschließlich passiver und fördernder Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sein. Großvereine haben teilweise hauptamtliche Vorstände (gem. § 26 BGB), welche meist nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern von anderen Organen (Präsidium, Aufsichtsrat, etc.) bestellt werden.   Welche Arten der Mitgliederversammlung gibt es? Die ordentliche Mitgliederversammlung soll bzw. muss nach der Satzung regelmäßig zu bestimmten Zeiten stattfinden Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist nicht periodisch festgelegt und wird aus einem besonderen Anlass einberufen  Sie ist gem. § 37 Abs. 1 BGB auf Verlangen der Mitglieder einzuberufen. Enthält die Satzung keine Regelung dieses „Minderheitenrechts“, dann ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies 10 % aller Mitglieder des Vereins fordern. Dieses Minderheitenrecht kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 40 BGB). Die Einberufungsfrist für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist häufig kürzer. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung können laut Satzung nur die Anträge behandelt werden, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Diese sind beispielsweise die Nachbestellung von ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Beschlussfassung über besondere Anschaffungen oder über eilbedürftige Satzungsänderungen. Welche Aufgaben sollte eine Mitgliederversammlung in der Regel haben? Bestellung des Vorstandes (§ 27 Abs. 1 BGB) Widerruf der Vorstandsbestellung (§ 27 Abs. 2 S. 1 BGB) Bestellung weiterer Organe (Beirat, Ehrenrat, Schiedsgericht, Ältestensrat etc.) Satzungsänderung und -neufassung (§ 33 BGB) Beschlussfassung über den Haushaltsplan des laufenden oder kommenden Geschäftsjahres Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Vorstands Beschlussfassung über Beitragshöhe und Vereinsumlagen Beschlussfassung über Vereinsfusion oder -spaltung Beschlussfassung über Auflösung des Vereins Bestellung und Abberufung von Liquidatoren (§ 48 Abs. 1 S. 2 BGB)   Was ist bei der Vorbereitung zur Mitgliederversammlung zu beachten? Im Vorstand sollten rechtzeitig alle anstehenden Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung gesammelt und besprochen werden Festlegung der Versammlungsleitung und des Wahlvorstands Stehen Wahlen an, haben sich frühzeitige Vorgespräche mit geeigneten Kandidat:innen als nützlich erwiesen Es kann überlegt werden, die Mitgliederversammlung online oder hybrid durchzuführen, um die Teilnahme für alle (auswärtigen) Mitglieder zu ermöglichen   Wie ist die Mitgliederversammlung einzuberufen und auf welche Form und Fristen muss geachtet werden? Die Einberufung hat durch das nach der Satzung zuständige Vereinsorgan zu erfolgen. Dies ist meist der Vorstand gem. § 26 BGB Die Berufung der Mitgliederversammlung ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und des Versammlungszwecks. Sie soll allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit bieten, an der Versammlung teilzunehmen, sich zu informieren und sich auf die Mitgliederversammlung vorzubereiten Die Form der Einberufung oder Einladung muss in der Satzung festgelegt werden (§ 58 Nr. 4 BGB) Die Satzung kann regeln, dass schriftlich, mündlich, durch Veröffentlichung im Vereinsorgan, Anschlag im Vereinsheim, Aushang am schwarzen Brett der Sportstätte oder in Textform (Brief, Mail) zur Mitgliederversammlung eingeladen wird Ist in der Satzung eine Einberufungsfrist festgelegt, so ist das Einberufungsorgan verpflichtet, diese Frist einzuhalten Welche Punkte sollte die ordnungsgemäße Einladung beinhalten? Empfängerkreis Ort und Zeit der Versammlung Tagesordnung Eröffnung und Begrüßung Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung Feststellung der anwesenden Stimmen Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung  Berichte des Vorstandes - 1. Vorsitzenden - Sportwart:in - Schatzmeister:in - Jugendwart:in - Pressewart:in Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes und Beschlussfassung über den Vorjahresabschluss Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das laufenden Jahres Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer Beschlussfassung über fristgerecht eingereichte Anträge Ehrungen Verschiedenes Abschließend empfiehlt sich folgender Hinweis: „Gemäß der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung xx Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens xx Wochen vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.“   Wie sind die Wahl und die Abstimmung von Anträgen geregelt? Die Art der Abstimmung ist in der Satzung oder der eigenen Vereinsordnung geregelt. Sie kann per Handzeichen oder schriftlich erfolgen. Das Ergebnis ist im Protokoll festzuhalten Als grundlegende Vorgabe bei der Abstimmung gilt, dass allgemeine Entscheidungen zu Vereinsangelegenheiten mit relativer Mehrheit gem. § 32 Abs. 1 S. 3 BGB angenommen werden müssen. Wohingegen bei einer Satzungsänderung 75 % der Mitgliederversammlung zustimmen muss. Bei der Änderung des Vereinszwecks sogar alle Mitglieder (siehe § 33 BGB) Welche Inhalte sollten im Protokoll festgehalten werden? Vereinsname Ort, Tag, Uhrzeit, evtl. Bezeichnung der Versammlung Versammlungsleiter und Protokollführer Feststellung über Einladungen, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung und Eröffnung der Versammlung Berichte des Vorstandes Gestellte Anträge, Art der Abstimmung, Abstimmungsergebnis (bei Wahlen mit Erklärung zur Annahme der Wahl) Ende der Versammlung Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollführers
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13.05.24
Aktuelle Mindestlohn-Anpassungen – Was Tennisvereine beachten sollten
Ab dem 1. Januar 2024 ergeben sich Veränderungen für Tennisvereine und deren Mitarbeiter*innen. Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben und steigt im Jahr 2025 auf 12,82 Euro. Um die Auswirkungen auf die Vereinsfinanzen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gehälter den neuen Bestimmungen entsprechen, empfiehlt sich die Nutzung des Mindestlohn-Rechners des Bundesarbeitsministeriums. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html   Es ist wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Mindestlohn weiterhin nicht für bestimmte Gruppen gilt, darunter Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitslosigkeit sowie Praktikant*innen im schulischen oder hochschulischen Kontext. Für ehrenamtlich Tätige bleibt die Regelung unverändert: Sie unterliegen nicht dem Mindestlohn, da ihre Aktivitäten auf freiwilliger Basis ohne finanzielle Vergütung stattfinden, und der Fokus liegt dabei auf dem gemeinnützigen Zweck. In Verbindung mit der Mindestlohn-Erhöhung erhöht sich auch die Grenze für Minijobber*innen ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat. Diese Anpassung berücksichtigt eine Wochenarbeitszeit von etwa 10 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung praktisch nicht verändert.   Im Bereich der Midijobs gibt es nun eine untere Grenze von 538,01 Euro und eine obere Grenze von 2.000 Euro im Monat. Tennisvereine sollten prüfen, ob ihre Mitarbeiter:innen im Übergangsbereich regelmäßig tätig sind und nicht nur kurzfristig bis zu 3 Monate arbeiten. In solchen Fällen unterliegen die Arbeitnehmer:innen der Sozialversicherungspflicht, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an, die sowohl von Arbeitnehmer:in als auch vom Verein zu tragen sind.   Diese Änderungen sollten Tennisvereine in ihre Planungen für das kommende Jahr einbeziehen, um eine reibungslose Anpassung an die neuen Vorschriften zu gewährleisten.   Mehr Informationen vom Bundesministerium sind hier zu finden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-faq-1688186
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17.01.24
Checkliste für Vereinsfunktionär:innen zur Jahresplanung
Checkliste für Vereinsfunktionär:innen zur Jahresplanung  Mit Beginn des neuen Tennisjahres werden sich viele Vereinsfunktionär:innen mit der Jahresplanung beschäftigen. Wir geben dir eine Checkliste mit Hilfestellungen an die Hand, um deinen Verein zu analysieren, Stärken und Schwächen rauszufiltern und neue messbare Ziele für das kommende Jahr festzulegen. Rückblick auf das vergangene Tennisjahr Starte die Jahresplanung mit einer eingehenden Reflexion über das vergangene Tennisjahr. Betrachte nicht nur die sportlichen Erfolge, sondern beziehe alle Funktionsträger:innen, Trainer:innen und Mitglieder ein. Beantworte wichtige Fragen zur Vereinskultur, Mitgliederentwicklung und finanziellen Stabilität, um klare Ziele für das kommende Jahr abzuleiten. Folgende Fragenstellungen können hilfreich sein: Was ist unsere Vereinskultur bzw. unser Leitbild und haben wir dieses erfüllt? Welche Maßnahmen haben dazu am meisten beigetragen? Wie sieht die Mitgliederentwicklung aus, sind wir als Verein gewachsen? Durch welche Maßnahmen konnten neue Mitglieder gewonnen und bestehende Mitglieder gehalten werden? Haben wir im Verein größere finanzielle Ausgaben gehabt und wie haben wir diese gelöst? Welche allgemeinen Vorhaben sind gut gelaufen und welche nicht? Was war der größte Erfolg und was war die größte Herausforderung?   Erarbeitung eines Aktionsplans Basierend auf der Reflexion erstelle einen umfassenden Aktionsplan. Identifiziere erfolgreiche Maßnahmen, ersetze Misserfolge und stoße neue wichtige Themen an. Berücksichtige dabei verschiedene Themenfelder wie Mitgliedergewinnung, Trainingsbetrieb, Veranstaltungen und Infrastruktur-Maßnahmen. Folgende Themenfelder können in den Überlegungen berücksichtigt werden: Mitgliedergewinnung und -bindung (Akquise, Vereinsleben, Spielbetrieb, Deutschland spielt Tennis) Trainingsbetrieb (Trainerteam, Angebote, Kooperationen) Spielbetrieb (Liga-, Hobbyrunden) Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Camps, Turniere, Feste etc.) Zielgruppenspezifische Angebote (Padel, Beach Tennis, Inklusion, Integration, Kinder, Senioren) Infrastruktur-Maßnahmen (Anlage, Plätze, Gastronomie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit) Jahreshauptversammlung (Termin, Firsten, Berichte)     Konkretisierung des Aktionsplans Gehe einen Schritt weiter und konkretisiere den Aktionsplan. Leg Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten fest, kläre Ressourcen und Finanzierung, und erstelle einen Finanzplan. Identifiziere klare Ansprechpersonen für jedes Projekt und nutze die Expertise aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft. Diese Fragen und Anregungen unterstützen dich bei der Planung: Was wird für jedes Projekt benötigt, sind Materialien vorhanden oder welche Anschaffungen müssen getätigt werden? Fallen für jedes Projekt Kosten an, in welcher Höhe und wie soll es finanziert werden? Erstellt einen Finanzplan, indem alle Faktoren berücksichtigt werden (Infrastruktur, Personal, Trainings-, Spielbetrieb, Veranstaltungen, Nachwuchsförderung, Sponsoring) Wer hat in welchem Projekt federführend den Hut auf und ist die Ansprechperson? Wer aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft könnte den Lead mit seiner Expertise unterstützen?   Festlegen von Terminen und Timelines Plane die Durchführung aller geplanten Aktionen sorgfältig. Setze Termine für Veranstaltungen, und acht darauf, dass sie nicht mit Verbandsveranstaltungen kollidieren. Verteile die Aktivitäten gleichmäßig über das Jahr und erstelle grobe Timelines, an denen sich Verantwortliche orientieren können. Folgende Fragestellungen können dabei unterstützen: Welche Hauptveranstaltungen sind für das kommende Jahr geplant, und wann sollen diese stattfinden? Gibt es saisonale oder lokale Ereignisse, die bei der Festlegung der Termine berücksichtigt werden sollten? Wie werden die erstellten Timelines kommuniziert, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über den zeitlichen Ablauf informiert sind? Wer ist für die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Timelines verantwortlich? Erstellen eines Kommunikationsplan Erstelle einen Kommunikationsplan, um alle relevanten Stakeholder einzubeziehen. Ein gut durchdachter Kommunikationsplan ist nicht nur entscheidend, um Mitstreiter für die Projektarbeit zu gewinnen, sondern auch, um potentielle Sponsoren zu überzeugen und im Vorfeld Teilnehmende, Zuschauer und Gäste umfassend zu informieren. Was bei der Planung zu beachten wäre, wird hier aufgelistet: Nutze alle verfügbaren Kommunikationskanäle wie Homepage, Newsletter, Mailing, Social Media, WhatsApp-Gruppen, Flyer und Aushänge im Club Stelle sicher, dass alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen klar ersichtlich sind. Achte bei der externen und internen Kommunikation auf das Prinzip: Keep it short and simple! Vermeide endlose Textwüsten und gliedere Informationen durch sinnvolle Zwischenüberschriften, um Texte sowohl optisch als auch inhaltlich aufzuteilen.
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15.01.24
EU-Verbot für Mikroplastik – Was Tennisvereine jetzt wissen sollten
Die EU-Kommission hat kürzlich entscheidende Schritte zur Bekämpfung von Mikroplastik in unserer Umwelt unternommen. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur den Verkauf von Mikroplastik selbst, sondern auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die diese Partikel bei ihrer Verwendung freisetzen. Besonders relevant ist dieses Verbot für Tennisvereine, da es auch Kunststoffgranulate betrifft, die bisher als Füllstoff auf Kunststoffrasenplätzen und als Zuschlagsstoff auf Tennisplätzen verwendet wurden. Die EU-Kommission schätzt, dass diese Maßnahmen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern werden.
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11.10.23
ClubDesk Online Webinar: Digitale Vereinsverwaltung – Einfach alles im Griff
Könnte auch bei dir im Verein manches noch besser laufen? Mit einer modernen Online-Vereins-Software werden Fehler vermieden, die Ehrenamtlichen in deinem Tennisverein sparen viel Zeit und sind immer up to date.
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09.10.23
"Vereinssterben ade": Der Podcast für deinen Verein
Sinkende Mitgliederzahlen, Vereinssterben und Trainermangel – drei Schlagwörter, mit denen sich das deutsche Vereinstennis seit Jahren konfrontiert sieht. Doch erstmal seit 1995, sind die Mitgliederzahlen im Deutschen Tennis Bund 2021 wieder angestiegen. Eine Trendwende, Zufall oder Corona-Effekt? Fabienne Bretz (DTB), Marco Kummer und Lars Haack (BTV) und Fabian Lusche (tus BERNE) sprechen über das Thema Vereinsmanagement - vom Vereinsbenchmarking, bis hin zu konkrete Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung. Hört rein!
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21.02.22
Mitgliederservice in Zeiten von Corona!
Auch und gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass euer Verein sich Gedanken zur Bindung und Gewinnung von Mitgliedern macht. Wir haben für euch ein paar Tipps zusammengestellt, wie ihr bestehende Mitglieder dauerhaft für euren Verein begeistert und Tennis-Interessierte mit spannenden Angeboten in euren Verein lockt. 
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15.12.21